Safecare Covid-19 Antigen Rapid Test Kit 25er Packung

Artikelnummer: tester-Safecare

EAN: 4251171229998


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Schnelltests für die Professionelle Anwendung. BfArM AT199/20 Darf nur durch geschultest Fachpersonal verwendet werden Nicht für die Eigenanwendung bestimmt und dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden.

Kategorie: Covid-19 Schnelltests



Safecare COVID-19 Corona Antigen Rapid Test 2in1, Nasal/Rachen 25 Stück (professionelle Anwendung)
 

Spezifität:* 99,44%                        

Sensitivität:*     97,04%

 

*Angaben laut BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
 

  • Test ID AT199/20

Vorteile:

  • Schnelles Ergebnis 15 Minuten– kein Folgetermin zur Besprechung der Testergebnisse erforderlich
  • Einfache Handhabung, keine zusätzlichen Materialien notwendig
  • Testmöglichkeit dort, wo keine Labortests zur Verfügung stehen
  • Test für den professionellen Gebrauch vorgesehen

Kit-Ausstattung:

 

  • 25x Cassetten
  • 25x Abstrichtupfer
  • 25x Einzelpuffer
  • 25x Röhrchen mit Kappen
  • 1x Gebrauchsinformationen
  • 1x Röhrchenständer

 

Die Testdurchführung in 4 Schritten:

 

  • 1) Ein Abstrich wird durch das medizinische Fachpersonal aus der Nase oder Nasen-­Rachen-­Raum entnommen.
  • 2) Die Probe wird durch Rotationsdrehung im Extraktions­puffer gelöst. Anschließend kann das Teststäbchen wieder entnommen werden.
  • 3) Drei Tropfen der zu testenden Probe werden auf die vorgesehene Probenaufnahme gefüllt.
  • 4) Das Ergebnis kann nach 15 bis 30 Minuten abgelesen werden.

 

Testergebnis:
 

  • Für ein validiertes Ergebnis muss sich die Kontrolllinie „C“ bilden. Das Ergebnis ist positiv, sobald sich die Testlinie „T“ färbt. Ein negatives Ergebnis liegt vor, sofern sich keine Bande für die Testlinie bildet.
  • Evaluierung der Sensitivität von SARSCoV-2 Antigenschnelltests vom Paul-Ehrlich-Institut Deutschland.

 

Verkauf an Arbeitgeber:

PoC Antigentests, die für den direkten Nachweis eines Krankheitserregers einer in § 24 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Krankheit

oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 IfSG genannten Krankheitserreger bestimmt sind, dürfen seit dem 16. März 2021 (§ 3 Abs. 4a Nr. 4 MPAV) auch an Arbeitgeber verkauft werden.

PoC Antigen-Schnelltests sind nicht für die Eigenanwendung bestimmt und dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden.